Kircheneintritt

Sie möchten (wieder) in die Kirche eintreten?

Das freut uns und gerne geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie (wieder) Mitglied in der evangelischen Kirche werden können.

Wenn Sie nach der Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit dem Pfarrer einen Termin, oder nehmen Sie Kontakt mit der badischen Landeskirche auf (Näheres unter www.ekiba.de).

Keine Angst! Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Christ ist, wer getauft ist. Darum macht ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird ein Pfarrer oder eine Pfarrerin alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie gerne (wieder) dazu gehören möchten, dann füllen Sie einen formlosen Aufnahmeantrag aus, in dem Sie mitteilen, dass Sie in die evangelische Kirche eintreten möchten. Ihren Aufnahmeantrag können Sie im Pfarramt abgeben. Der Pfarrer  wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen besprechen, in welcher Form Ihr Kircheneintritt durchgeführt wird.

Und was kostet das?
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt 8 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.